Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel für KMU und Kita zu finden. Seit unserer Gründung 2007 halten wir Ausschau nach guten und vor allem praxistauglichen Fördermitteln, insbesondere für Unternehmen, Einrichtungen und Individualprävention. Wir sind tätig in Lübeck, Schleswig-Holstein, Hamburg und MV. In unserer Beratung empfehlen wir sowohl unternehmensspezifische Fördermaßnahmen als auch inhaltlich bezogene Förderprogramme.
Unternehmensspezifische Fördermittel für Ihren Erfolg:
Fördermittel für Personal- und Organisationsentwicklung
A3 Weiterbildungsbonus
Schleswig-Holstein
Fördermittel für Präventionskurse nach §20 SGB V
Zuschuss proFIT – abgabefreie Gesundheitsförderung
Steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 (EstG) vom BMG
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung e.V. – GRETA
Fördermittel für Pädagogische Fachberatung
Sibyl Backe-Proske ist seit 2015 als freie pädagogische Kita-Fachberatung vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren anerkannt. Sibyl Backe-Proske ist auf der Landesliste der Fachberatungen Schleswig-Holstein↗ eingetragen. Darüber können sowohl Fachberatung als auch Qualitätsmanagement-Prozesse abgerechnet werden.
Für einzelne Branchen, speziell im sozialen Bereich gibt es diverse Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne individuell beraten.
Gerne können sich interessierte Einrichtungen mit Sitz in Lübeck, Schleswig-Holstein auch direkt unter Tel. 0172 9933640 an Sibyl Backe-Proske wenden.
Nachhaltige Förderung mit System.
Mehr Leistung durch mehr Wohlbefinden.
Fragen Sie uns!
Förderprogramme Übersicht
für Unternehmen und Einrichtungen
in Schleswig-Holstein, Hamburg und MV
mit weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:
INQA-Coaching für Unternehmen und soziale Organisationen
Ein ESF-Förderprogramm für KMU, Wohn- und Pflegeheime, Kitas und Kultureinrichtungen –
Fördermittel zur Personal- und Organisationsentwicklung
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen mit 1 – 249 Mitarbeitenden. Ziele sind die Unterstützung und Entwicklung von unternehmensspezifischen Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungsbedarfe im Kontext der digitalen Transformation. Der Coaching-Prozess stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, bindet Ihre Mitarbeitenden und sichert Ihre Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Organisation.
AfGM bietet Ihnen mit Sibyl Backe-Proske einen autorisierten INQA-Coach für das Förderprogramm an.
→ Autorisierungsurkunde als INQA-Coach (PDF)
Wie läuft INQA-Coaching ab?
Die Teilnahme am INQA-Coaching ist Prozess orientiert und erfolgt in drei Phasen:
- Phase: Gespräch mit der INQA-Erstberatungsstelle (IBS) zur Beratung und Klärung der Förderfähigkeit
- Phase: Für die Durchführung in der Organisation stehen insgesamt bis zu maximal 12 Beratungstage innerhalb von 7 Monaten zur Verfügung.
- Phase: 3 bis 6 Monate nach Prozessende wird es ein Abschlussgespräch mit der IBS geben, um die Ergebnisse auszuwerten. Nächste Schritte werden erörtert und bei Bedarf auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen.
Der Nutzen für Ihr Unternehmen
Das Programm stellt die Mitarbeitenden in den Mittelpunkt, sie werden an allen Schritten beteiligt. Dazu bedient INQA-Coaching sich agiler Methoden, mit denen die Mitarbeitenden lernen, eigenständig agil zu arbeiten und unternehmensspezifische Lösungen zu entwickeln. Dadurch entstehen nachhaltige und tragfähige Lösungen, mit denen ein Großteil der Mitarbeitenden sich identifizieren kann.
- unternehmensspezifisch: durch ein beteiligungs- und praxisorientiertes Vorgehen
- nachhaltig: stärkt die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Vorgehen und steigert die Wettbewerbsfähigkeit
- agil: INQA-Coaching arbeitet mit agilen Methoden, dadurch befähigt es Ihr Unternehmen, zu eigenem agilen arbeiten.
- beteiligungsorientiert: die Mitarbeitenden werden konsequent beteiligt.
Die Förderung – das Besondere daran:
Bis zu 80 % der Beratungskosten können erstattet werden. Der Tagessatz ist bei 1200 € (netto) gedeckelt. Dieses Förderprogramm wird aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Der Förderzeitraum läuft von 2023 bis 2027.
Zentrale Aufgabenfelder für Ihr INQA-Coaching
Das Programm umfasst sechs betriebliche Gestaltungsfelder im Zusammenhang für die Arbeit der Zukunft:
- Personalmanagement / Qualifizierungsstrategien: Inwieweit sind Ihre Mitarbeitenden für die Arbeit in der digitalisierten Welt fit? Gibt es z.B. aktuelle Stellenprofile? Wie können Sie neue Schulungskonzepte Sie Kompetenzen im Umgang mit digitalem Wandel entwickeln?
- Sozialbeziehungen / Kultur: Was bedeutet der digitale Wandel für Ihre Unternehmenskultur? Wie können Sie Ihre Vertrauenskultur verbessern, wie bspw. eine neue App für Mitarbeitende einführen?
- Führung, berufliche Entwicklung und Karrierestrategien: Was können Führungskräfte tun, um Mitarbeiter zu binden bzw. neue zu finden? Wie können Sie z.B. neue Führungskonzepte zu mehr Partizipation entwickeln, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter ausbauen?
- Arbeitszeit- & Leistungspolitik: Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft in Ihrer Organisation aus? Wie können Sie Wissen im Unternehmen digitalisieren oder Abläufe, Schnittstellen und Kommunikation optimieren? Wollen Sie z.B. neue Bürokonzepte oder hybrides Arbeiten erproben?
- Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien: Wie schnell können Sie auf veränderte Marktbedingungen reagieren oder neue Tätigkeitsfelder im Kontext der Digitalisierung identifizieren?
- Arbeitsorganisation: Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Arbeitsorganisation in Ihrer Organisation? Wie können Sie bspw. Wissen im Unternehmen digitalisieren?
Weitere Informationen finden Sie im INQA-Flyer:
↗ Flyer INQA-Coaching – agil in die digitale Zukunft
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Bis zu 40 % Förderung für eine „Nachhaltige Kompetenzentwicklung“ erhalten Sie mit dem Weiterbildungsbonus.
Die Förderung erhalten Angestellte und Selbstständige (Freiberufler und Gewerbetreibende).
Dieses Förderprogramm ist der Nachfolger des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“. Es ist branchenübergreifend mit dem Ziel, die unternehmerische Resilienz von Erwerbstätigen nachhaltig zu fördern. Dadurch soll die schleswig-holsteinische Wirtschaft ebenfalls gestärkt werden.
Geförderte Weiterbildung bei AfGM:
→ Resilienzförderung im Job: Mentale Stärke trainieren
Website des Weiterbildungsbonus:
↗ ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein
Fördermittel für Präventionskurse
Das Prüfsiegel der Zentrale Prüfstelle Prävention wird für zertifizierte Präventionskurse nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V für vier Handlungsfeldern vergeben:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung
- Suchtmittel
Danach hat jede/r gesetzlich Versicherte pro Kalenderjahr einen Anspruch auf 200,- Euro Fördermittel für Präventionskurse. Je nach Krankenkasse werden mindestens 80,- Euro bis hin zum kompletten Kursbeitrag rückerstattet. Die Kurse können auch in Unternehmen oder sozialen Einrichtung durchgeführt werden. Bei AfGM ist Sibyl Backe-Proske für Präventionskurse zertifiziert.
Geförderter Präventionskurs bei AfGM:
→ Präventionskurs Resilienztraining
→ PDF Resilienz Zertifikat
Website der ZPP:
↗ www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Zuschuss – proFIT GmbH – fit statt fertig
Mit dem proFIT-Gesundheitsgutschein können Unternehmen pro Mitarbeiter bis zu 50,- Euro Lohnsteuer abgabenfrei in die Gesundheitsförderung investieren. Die Gutscheine eignen sich z.B. auch als Geschenkidee – statt Blumen. Die proFIT-Gesundheitsgutscheine gelten bundesweit. Die Gesundheitsangebote können über die proFIT-Suchmaschine regional abgerufen werden.
Mit zwei Steuerspartarifen (Sachbezug & Prävention) können Mitarbeiter mit staatlicher Unterstützung gefördert werden: § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG und § 3 Nr. 34 EstG.
Weitere Infos finden Sie unter:
↗ www.profit-gutschein.de
Zuschuss – Steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EstG) – BMG
Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit werden unbürokratisch und steuerlich unterstützt. Bis zu 600,- Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Die steuerliche Förderung durch § 3 Nummer 34 EstG ist also möglich für:
- Von den Krankenkassen oder der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift:
- Bewegungsprogramme
- Informationen zu gesunder Ernährung
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
- und sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z.B. Maßnahmen wie die „Bewegte Pause“ gehören.
Nicht darunter fällt die Übernahme für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
Durch den Freibetrag entfällt für die Unternehmen die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Leistungen – wenn sie einkommenssteuerfrei bleiben sollen – im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit zur zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG zu erreichen, besteht aber die Möglichkeit, zum Sachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen (16. Januar 2020).
Infos zur steuerfreien Gesundheitsförderung in Unternehmen finden Sie hier:
↗ Website des BMG
↗ Website der AHAB-Akademie
GRETA – Training, Kurs & Seminar
Für Lehrende & Lehrinstitute: Kompetenzen kostenlos validieren lassen!
Der Name GRETA steht für den Projekttitel „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens von Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung.
Ziel des Forschungsprojektes „Greta“ ist es, die Professionalität des lehrenden Personals zu erhöhen und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Dazu wurde das GRETA-Kompetenzmodell entwickelt. Darauf aufbauend gibt es ein Validierungsverfahren, mit dem Lehrende ihre Kompetenzen dokumentieren und reflektieren sowie extern begutachten lassen können. Beide Instrumente bieten Einzelpersonen als auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, erwachsenenbildnerische Kompetenzen des Lehrpersonals anzuerkennen und gezielt zu stärken.
Lehrende erhalten…
- die Möglichkeit einer systematischen Reflexion ihrer eigenen Kompetenzen,
- einen Nachweis über ihre individuellen Lehrkompetenzen,
- Anerkennung für das professionelle Wissen und Können,
- eine Beratung zur eigenen professionellen Weiterentwicklung,
- Hinweise für ihre individuelle Karriereplanung,
- die Möglichkeit einer langfristig verbesserten Wettbewerbsfähigkeit.
Einrichtungen können…
- eine Orientierung über Kompetenzanforderungen erhalten,
- Personal strukturiert rekrutieren,
- ihre Personal- und Organisationsentwicklung strategisch betreiben,
- eine Bestandsaufnahme der Kompetenzen ihres Lehrpersonals vornehmen,
- die Qualität ihres Lehrpersonals ausweisen,
- Train-the-Trainer Angebote entwickeln oder weiterentwickeln.
Weitere Infos auf der GRETA Projektseite:
www.greta-die.de