Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel für KMU und Kita zu finden. Seit unserer Gründung 2007 halten wir Ausschau nach guten und vor allem praxistauglichen Fördermitteln, insbesondere für Unternehmen, Einrichtungen und Individualprävention. Wir sind tätig in Lübeck, Schleswig-Holstein, Hamburg und MV. In unserer Beratung empfehlen wir sowohl unternehmensspezifische Fördermaßnahmen als auch inhaltlich bezogene Förderprogramme.
Unternehmensspezifische Fördermittel für Ihren Erfolg:
Fördermittel für Pädagogische Fachberatung

Sibyl Backe-Proske ist seit 2015 als freie pädagogische Kita-Fachberatung vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren anerkannt. Sibyl Backe-Proske ist auf der Landesliste der Fachberatungen Schleswig-Holstein↗ eingetragen. Darüber können sowohl Fachberatung als auch Qualitätsmanagement-Prozesse abgerechnet werden.
Für einzelne Branchen, speziell im sozialen Bereich gibt es diverse Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne individuell beraten.
Gerne können sich interessierte Einrichtungen mit Sitz in Lübeck, Schleswig-Holstein auch direkt unter Tel. 0172 9933640 an Sibyl Backe-Proske wenden.
Nachhaltige Förderung mit System.
Mehr Leistung durch mehr Wohlbefinden.
Fragen Sie uns!
Förderprogramme Übersicht
für Unternehmen und Einrichtungen
in Schleswig-Holstein, Hamburg und MV
mit weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:
Förderprogramm – UnternehmensWert: Mensch
Diese Fördermittel-Reihe lief von 2013 – 2022. Ab 2023 sind neue Förderprogramme zu erwarten.
Ein ESF-Förderprogramm für KMU & Kitas –
Fördermittel zur Personal- und Organisationsentwicklung

Sie haben mindestens einen und maximal 249 Mitarbeiter. Sie wollen sich mit Ihrer Organisation durch Unterstützung erfahrener und qualifizierter Berater in den Bereichen moderner Personalentwicklung den zukünftigen personellen Herausforderungen stellen. Geht es Ihnen inhaltlich um Themen wie: Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Kompetenzsteigerung? Dann nutzen Sie gemeinsam mit uns die Konditionen des Förderprogramms „unternehmensWert:Mensch“.
Durch den Fachkräftemangel rücken die Vorstellungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter in den Fokus von Arbeitsorganisation und Personalentwicklung. Für diesen Veränderungsprozess sind viele kleine und mittelständische Unternehmen als auch kleine soziale Träger häufig weder ausreichend vorbereitet noch gut aufgestellt. Um genau diese Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu machen, gibt es bereits seit 2013 das ESF-Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“. Je nach Unternehmensgröße erhalten Sie 50 % bis 80 % der Gesamtfördersumme in Höhe von 10.000,- €.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und sichern Sie sich bei Ihrer regionalen Erstberatungsstelle bis zu 10 Beratungstagen innerhalb von 9 Monaten. Sie erhalten Fördergelder in einer Höhe bis zu 8.000,- €, gefördert durch den Europäischen Sozialfond und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
AfGM bietet Ihnen mit Sibyl Backe-Proske eine autorisierte Prozessberaterin für die Förderung des ESF-Projektes „unternehmensWert:Mensch“ und den neuen Programmzweig „Gestärkt durch die Krise“ an.
Weitere Informationen zum uWM ESF Förderprogramm:
↗ www.unternehmens-wert-mensch.de
↗ Flyer UnternehmensWert:Mensch
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Bis zu 40 % Förderung für eine „Nachhaltige Kompetenzentwicklung“ erhalten Sie mit dem Weiterbildungsbonus.
Die Förderung erhalten Angestellte und Selbstständige (Freiberufler und Gewerbetreibende).
Dieses Förderprogramm ist der Nachfolger des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“. Es ist branchenübergreifend mit dem Ziel, die unternehmerische Resilienz von Erwerbstätigen nachhaltig zu fördern. Dadurch soll die schleswig-holsteinische Wirtschaft ebenfalls gestärkt werden.
Geförderte Weiterbildung bei AfGM:
→ Resilienzförderung im Job: Mentale Stärke trainieren
Website des Weiterbildungsbonus:
↗ ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein
Fördermittel für Präventionskurse

Das Prüfsiegel der Zentrale Prüfstelle Prävention wird für zertifizierte Präventionskurse nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V für vier Handlungsfeldern vergeben:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung
- Suchtmittel
Danach hat jede/r gesetzlich Versicherte pro Kalenderjahr einen Anspruch auf 200,- Euro Fördermittel für Präventionskurse. Je nach Krankenkasse werden mindestens 80,- Euro bis hin zum kompletten Kursbeitrag rückerstattet. Die Kurse können auch in Unternehmen oder sozialen Einrichtung durchgeführt werden. Bei AfGM ist Sibyl Backe-Proske für Präventionskurse zertifiziert.
Geförderter Präventionskurs bei AfGM:
→ Präventionskurs zur Stressreduktion
→ Präventionskurs Resilienztraining
→ PDF Resilienz Zertifikat
Website der ZPP:
↗ www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Zuschuss – proFIT GmbH – fit statt fertig

Mit dem proFIT-Gesundheitsgutschein können Unternehmen pro Mitarbeiter bis zu 50,- Euro Lohnsteuer abgabenfrei in die Gesundheitsförderung investieren. Die Gutscheine eignen sich z.B. auch als Geschenkidee – statt Blumen. Die proFIT-Gesundheitsgutscheine gelten bundesweit. Die Gesundheitsangebote können über die proFIT-Suchmaschine regional abgerufen werden.
Mit zwei Steuerspartarifen (Sachbezug & Prävention) können Mitarbeiter mit staatlicher Unterstützung gefördert werden: § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG und § 3 Nr. 34 EstG.
Weitere Infos finden Sie unter:
↗ www.profit-gutschein.de
Zuschuss – Steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EstG) – BMG

Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit werden unbürokratisch und steuerlich unterstützt. Bis zu 600,- Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Die steuerliche Förderung durch § 3 Nummer 34 EstG ist also möglich für:
- Von den Krankenkassen oder der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift:
- Bewegungsprogramme
- Informationen zu gesunder Ernährung
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
- und sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z.B. Maßnahmen wie die „Bewegte Pause“ gehören.
Nicht darunter fällt die Übernahme für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
Durch den Freibetrag entfällt für die Unternehmen die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Leistungen – wenn sie einkommenssteuerfrei bleiben sollen – im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit zur zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG zu erreichen, besteht aber die Möglichkeit, zum Sachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen (16. Januar 2020).
Weitere Infos finden Sie hier:
↗ Website des BMG
GRETA – Training, Kurs & Seminar
Für Lehrende & Lehrinstitute: Kompetenzen kostenlos validieren lassen!

Der Name GRETA steht für den Projekttitel „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens von Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung.
Ziel des Forschungsprojektes „Greta“ ist es, die Professionalität des lehrenden Personals zu erhöhen und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Dazu wurde das GRETA-Kompetenzmodell entwickelt. Darauf aufbauend gibt es ein Validierungsverfahren, mit dem Lehrende ihre Kompetenzen dokumentieren und reflektieren sowie extern begutachten lassen können. Beide Instrumente bieten Einzelpersonen als auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, erwachsenenbildnerische Kompetenzen des Lehrpersonals anzuerkennen und gezielt zu stärken.
Lehrende erhalten…
- die Möglichkeit einer systematischen Reflexion ihrer eigenen Kompetenzen,
- einen Nachweis über ihre individuellen Lehrkompetenzen,
- Anerkennung für das professionelle Wissen und Können,
- eine Beratung zur eigenen professionellen Weiterentwicklung,
- Hinweise für ihre individuelle Karriereplanung,
- die Möglichkeit einer langfristig verbesserten Wettbewerbsfähigkeit.
Einrichtungen können…
- eine Orientierung über Kompetenzanforderungen erhalten,
- Personal strukturiert rekrutieren,
- ihre Personal- und Organisationsentwicklung strategisch betreiben,
- eine Bestandsaufnahme der Kompetenzen ihres Lehrpersonals vornehmen,
- die Qualität ihres Lehrpersonals ausweisen,
- Train-the-Trainer Angebote entwickeln oder weiterentwickeln.
Weitere Infos auf der GRETA Projektseite:
www.greta-die.de