Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist präventiv ausgerichtet. Sie soll die menschengerechte Gestaltung von Arbeit bzw. die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten fördern. Dazu nimmt sie sowohl Arbeitsprozesse und -Abläufe als auch die sozialen Beziehungen in den Fokus. Ziel der Analyse ist es, mögliche Konflikte und Störungen in den Arbeitsabläufen zu reduzieren oder sie durch passende Maßnahmen zukünftig ganz zu vermeiden.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss nicht als gesonderter Prozess eingeführt werden. Sie kann direkt in bestehende Prozesse des Betrieblichen Gesundheitsmanagements integriert werden. Dabei sollten bereits vorhandene Strukturen und Netzwerke beispielsweise Arbeitsschutz-, BGM- oder QM- Arbeitskreise genutzt werden.

Was ist eine Psychische Gefährdungsbeurteilung?

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG, Ziffer 6) dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Die Basis bildet eine Einschätzung der Arbeitsschutzbedingungen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ggf. erforderlich sind.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Soziale und psychische Beanspruchungen werden gleichermaßen wie physische Gefährdungen berücksichtigt. Damit wird die gesundheitliche Situation von Mitarbeitenden ergänzend zum klassischen Arbeitsschutzgesetz (vgl. § 5 ArbschG) endlich ganzheitlich betrachtet.

Nach der Norm DIN EN ISO 10075 beschreibt physische Belastung „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zu kommen und psychisch auf ihn einwirken“. Abweichend zum Alltagsgebrauch wird der Begriff „Belastung“ als neutral definiert.

Hingegen beschreibt die psychische Belastung die individuelle und unmittelbare Auswirkung auf den Menschen. Beispielsweise wie sich die Aufmerksamkeit und Wahrnehmung, das Denken und Fühlen abhängig von den individuellen Voraussetzungen und verfügbaren Bewältigungsstrategien auswirken. Die kurzfristigen Auswirkungen können positiv oder negativ sein. Je nach dem spricht man dann von Anregung bzw. Beeinträchtigung (vgl. BGW-Handlungshilfe 2019, S. 8).

Welche Handlungsfelder gibt es?

Handlungsfelder Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) empfiehlt fünf mögliche Handlungsfelder.

In jedem Handlungsfeld hat sie eine Vielzahl von Faktoren identifiziert, die potenzielle Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter darstellen könnten.

  1. Arbeitsorganisation:
    Arbeitsabläufe, Kommunikationsprozesse, Unternehmenskultur, Arbeitszeit etc.
  2. Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe:
    Qualifikation, Sinnhaftigkeit, Verantwortung, Handlungsspielräume etc.
  3. Neue Arbeitsformen: 
    Home-Office, befristete Arbeitsverträge, Springerpool etc.
  4. Soziale Beziehungen:
    Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.
  5. Arbeitsumgebung:
    Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung, Arbeitsmittel, physikalische und chemische Faktoren (Raumklima: Lärm, Geruch etc.)

Unsere Vorgehensweise bei der Durchführung

Psychische Belastungen durch Arbeitsbedingungen können erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben.

Deshalb ist es in diesem Beratungsprozess wichtig, die Arbeitsbedingungen gemeinsam mit den Mitarbeitern zu gestalten, um möglichst viele Ressourcen nutzen zu können.

Die 7 Schritte der Vorgehensweise zur Gefährdungsbeurteilung nach GDA Leitlinien

Damit die Implementierung einer Gefährdungsbeurteilung nachhaltig Wirkung zeigen kann, sollte sie als systematischer und regelmäßiger Prozess gestaltet sein.

Der Betriebs- und Personalrat oder die MAV (falls vorhanden) sollte dringend mit in den Prozess einbezogen werden. Sie haben sowohl bei der Organisation als auch bei der Durchführung Mitbestimmungsrechte.

Vorbereitung: Vorgehen planen und Voraussetzungen schaffen

Es gibt keine Standardlösungen. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte immer unternehmensspezifisch ausgerichtet sein.

Die beteiligten Akteure sollten mit den internen Arbeitsaufgaben und Prozessen vertraut sein. Darüber hinaus sollten Experten hinzugezogen werden, die Fachwissen in folgenden Bereichen haben:

  • Vorgehensweisen und Methoden zur Ermittlung und Beurteilung
  • Kenntnisse von relevanten psychischen Belastungsfaktoren, die bereits aufgetreten sind oder auftreten könnten
  • Möglichkeiten / Maßnahmen, um die Arbeit zukünftig menschengerechter gestalten zu können

„Nicht höher schneller weiter sondern langsamer bewusster menschlicher“

Autor unbekannt

Vor Beginn ist eine gute Planung unabdinglich

Sei es die Schaffung von Strukturen, die Berücksichtigung und Verteilung von Aufgaben und Rollen, die Entwicklung einer transparenten Kommunikationsstrategie für das Projekt oder auch die Festlegung einer realistischen Zeitplanung (siehe Schritt 1).

Der Arbeitgeber ist für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er muss den Prozess jedoch nicht selbst ausführen, sondern kann (§ 13 Abs. 2 ArbSchG) ihn auch einer fachkundigen Person übertragen.

Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

Sibyl Backe-Proske ist Mitglied im
Beratungspool der UK Nord

Weitere Informationen:

Die Unfallkasse Nord zum Thema Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen:
Website der UK Nord ↗

Interview 2023 über psychosoziale Risiken bei der DGUV
Website der DGUV ↗

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) arbeitet im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche.
Website: www.gda-psyche.de ↗

Die GDA hat in einem Erklärfilm ↗ die Vorgehensweise sehr anschaulich dargestellt.