Fördermittel für KMU und Kita

Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel für KMU und Kita zu finden. Seit unserer Gründung 2007 halten wir Ausschau nach guten und vor allem praxistauglichen Fördermitteln, insbesondere für Unternehmen, Einrichtungen und Individualprävention. Wir sind tätig in Lübeck, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. In unserer Beratung empfehlen wir sowohl unternehmensspezifische Fördermaßnahmen als auch inhaltlich bezogene Förderprogramme.

Unternehmensspezifische Fördermittel für Ihren Erfolg:

Fördermittel für Personal- und Organisationsentwicklung

Logo INQA-Coaching Fachberatung
80% der Beratung
können refinanziert werden.

Mikroförderung für Kommunen – Demografischen Wandel aktiv gestalten

Logo Zukunftsraum Demografie
Maximale Fördersumme 5.000 € für Kommunen

A3 Weiterbildungsbonus
Schleswig-Holstein

Logo A3 Weiterbildung SH
40 % Förderung
für Selbstständige und Angestellte

In Kooperation
mit der TK

Logo TK Lebenswelten
Lebenswelten: Kita, Kommune, Pflege

Fördermittel für Präventionskurse nach §20 SGB V

Logo ZPP Präventionskurse
Förderung durch
gesetzliche Krankenkassen

Steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 (EstG) vom BGM

Logo BfG
Bis zu 600,- EUR pro Mitarbeiter
steuerfrei

Fördermittel für Pädagogische Fachberatung

Logo SH - Pädagogische Fachberatung Schleswig-Holstein

Sibyl Backe-Proske ist seit 2015 als freie pädagogische Kita-Fachberatung vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren anerkannt. Sibyl Backe-Proske ist auf der Landesliste der Fachberatungen Schleswig-Holstein↗ eingetragen. Darüber können sowohl Fachberatung als auch Qualitätsmanagement-Prozesse abgerechnet werden.

Für einzelne Branchen, speziell im sozialen Bereich gibt es diverse Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne individuell beraten.

Gerne können sich interessierte Einrichtungen mit Sitz in Lübeck, Schleswig-Holstein auch direkt unter Tel. 0172 9933640 an Sibyl Backe-Proske wenden.

Nachhaltige Förderung mit System.

Mehr Leistung durch mehr Wohlbefinden.
Fragen Sie uns!


Förderprogramme Übersicht

für Unternehmen und Einrichtungen
in Schleswig-Holstein, Hamburg und MV

mit weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:

INQA-Coaching – Veränderungsprozesse gemeinsam gestalten

Geförderte Organisationsentwicklung für KMU & soziale Einrichtungen

INQA-Coaching ist ein bundesweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Logo INQA-Coaching Fachberatung

Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen mit 1–249 Mitarbeitenden und unterstützt sie dabei, Veränderungen im Arbeitsalltag bewusst, strukturiert und beteiligungsorientiert zu gestalten.

Gerade wenn Fachkräftemangel, Arbeitsverdichtung oder neue Anforderungen an Führung und Zusammenarbeit spürbar werden, bietet INQA-Coaching einen klaren Rahmen, um Orientierung zu schaffen und alltagsfähige Strukturen weiterzuentwickeln.

Badge: Autorisierter INQA-Coach 2026

Autorisierte INQA-Coachin
AfGM begleitet Sie mit Sibyl Backe-Proske als autorisierte INQA-Coachin durch den gesamten Prozess.
Autorisierungsurkunde als INQA-Coach (PDF)

Wie läuft INQA-Coaching ab?

INQA-Coaching ist prozessorientiert aufgebaut und gliedert sich in drei Phasen:

  1. Erstberatung
    Gespräch mit einer INQA-Erstberatungsstelle (IBS) zur Klärung der Förderfähigkeit.
  2. Coachingphase in der Organisation
    Bis zu 12 Beratungstage innerhalb von 7 Monaten, angepasst an die Themen und Bedarfe Ihrer Organisation.
  3. Abschlussgespräch
    Drei bis sechs Monate nach Prozessende erfolgt ein Abschlussgespräch mit der IBS zur Auswertung der Ergebnisse und zur Klärung möglicher nächster Schritte.

Weitere Informationen zu INQA finden Sie hier:
↗ INQA-Coaching Flyer
↗ INQA-Erklärfilm
↗ Praxisbeispiele (Übersicht)

Ihr Nutzen

Im INQA-Coaching werden Veränderungen gemeinsam gestaltet. Die Lösungen entstehen:

unternehmensspezifisch – orientiert an den konkreten Herausforderungen Ihrer Organisation
beteiligungsorientiert – Mitarbeitende werden aktiv in den Prozess einbezogen
nachhaltig – Lösungen wirken über den Coachingprozess hinaus
agil – Organisationen werden befähigt, Veränderungen eigenständig weiterzuentwickeln

Förderung

  • 80 % Förderung der Beratungskosten
  • Tagessatz bis 1.200 € netto
  • Förderzeitraum: bis zu 12 Coachingtagen innerhalb von 7 Monaten

Das Förderprogramm wird aus Mitteln des ESF Plus und des BMAS finanziert.

Zentrale Themen im INQA-Coaching

Je nach Ausgangslage können unter anderem folgende Themenbereiche bearbeitet werden:

  1. Führung und Zusammenarbeit
  2. Rollen, Verantwortung und Kommunikation
  3. Arbeitsorganisation und Prozesse
  4. Personalentwicklung und Qualifizierung
  5. Unternehmenskultur und Beteiligung
  6. Umgang mit digitalen und strukturellen Veränderungen

Die Auswahl der Themen erfolgt individuell und orientiert sich an den Fragestellungen Ihrer Organisation.

Interesse an INQA-Coaching?

Gerne kläre ich in einem kostenlosen Erstgespräch, ob INQA-Coaching für Ihre Organisation passt und wie Sie das Förderprogramm sinnvoll nutzen können.

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Logo A3 Weiterbildung SH

Bis zu 40 % Förderung für eine „Nachhaltige Kompetenzentwicklung“ erhalten Sie mit dem Weiterbildungsbonus.

Die Förderung erhalten Angestellte und Selbstständige (Freiberufler und Gewerbetreibende).

Dieses Förderprogramm ist der Nachfolger des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“. Es ist branchenübergreifend mit dem Ziel, die unternehmerische Resilienz von Erwerbstätigen nachhaltig zu fördern. Dadurch soll die schleswig-holsteinische Wirtschaft ebenfalls gestärkt werden.

Geförderte Weiterbildung bei AfGM:
→ Resilienzförderung im Job: Mentale Stärke trainieren

Website des Weiterbildungsbonus:
↗ ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein

Fördermittel für Präventionskurse

Logo ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention

Das Prüfsiegel der Zentrale Prüfstelle Prävention wird für zertifizierte Präventionskurse nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V für vier Handlungsfeldern vergeben:

  1. Bewegung
  2. Ernährung
  3. Stressbewältigung
  4. Suchtmittel

Danach hat jede/r gesetzlich Versicherte pro Kalenderjahr einen Anspruch auf 200,- Euro Fördermittel für Präventionskurse. Je nach Krankenkasse werden mindestens 80,- Euro bis hin zum kompletten Kursbeitrag rückerstattet. Die Kurse können auch in Unternehmen oder sozialen Einrichtung durchgeführt werden. Bei AfGM ist Sibyl Backe-Proske für Präventionskurse zertifiziert.

Geförderter Präventionskurs bei AfGM:
→ Präventionskurs Resilienztraining
→ PDF Resilienz Zertifikat

Website der ZPP:
↗ www.zentrale-pruefstelle-praevention.de 

Demografischen Wandel aktiv gestalten – mit Mikroförderung für Kommunen

Logo Zukunftsraum Demografie

Die Mikroförderung „Zukunftsraum kommunale Demografie Gestaltung“ ist ein Förderangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die aktiv auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagieren möchten – mit klarem Fokus auf praxistaugliche Strategien und beteiligungsorientierte Prozesse.

Wer kann die Förderung nutzen?
Antragsberechtigt sind alle Kommunen – unabhängig von Größe oder Struktur. Pro Jahr und Kommune kann ein Antrag gestellt werden, die maximale Fördersumme beträgt 5.000 €.

Was ist das Ziel?
Ziel der Förderung ist es, Kommunen dabei zu unterstützen, lokale Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels zu entwickeln, erste Schritte umzusetzen und den fachlichen Austausch zu stärken. Gerade strukturschwache Regionen sollen so die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarfe zu erkennen und in wirksame Ansätze zu überführen.

Was wird gefördert?

  • Fachliche Beratung und Begleitung vor Ort
  • Konzeption und Moderation von Workshops und Beteiligungsformaten
  • Entwicklung von Handlungskonzepten
  • Begleitung interkommunaler Zusammenarbeit

Anerkannte Beratung – praxisnah & zertifiziert
Als Teil des offiziellen Beratungspools im Rahmen des Projekts „Zukunftsraum kommunale Demografie Gestaltung“ unterstützt Sibyl Backe-Proske Sie gern mit fundierter Erfahrung in den Bereichen Organisationsentwicklung und Personalführung, Resilienz und strategischem Demografie Management.
→ Zertifikat Demografie-Lotse / Sibyl Backe-Proske

Sie möchten mehr über die Mikroförderung erfahren oder direkt gemeinsam Ideen entwickeln?

Ich freue mich auf Ihre Nachricht – gern klären wir unverbindlich, wie Ihre Kommune von der Förderung profitieren kann.

Weitere Infos finden Sie unter:
zukunftsraum-demografie.de ↗

Zuschuss – Steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EstG)

BMG Logo - Steuerliche Vorteile nutzen

Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit werden unbürokratisch und steuerlich unterstützt. Bis zu 600,- Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Die steuerliche Förderung durch § 3 Nummer 34 EstG ist also möglich für:

  1. Von den Krankenkassen oder der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift:
    • Bewegungsprogramme
    • Informationen zu gesunder Ernährung
    • Suchtprävention
    • Stressbewältigung
  2. und sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z.B. Maßnahmen wie die „Bewegte Pause“ gehören.
    Nicht darunter fällt die Übernahme für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
    Durch den Freibetrag entfällt für die Unternehmen die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Leistungen – wenn sie einkommenssteuerfrei bleiben sollen – im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit zur zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG zu erreichen, besteht aber die Möglichkeit, zum Sachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen (16. Januar 2020).

Infos zur steuerfreien Gesundheitsförderung in Unternehmen finden Sie hier:
↗ Website des BMG
↗ Website der AHAB-Akademie

TK Lebenswelten

Gesundheitsförderung in Lebenswelten – gefördert von der TK

Logo TK Lebenswelten

Die Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt gezielt Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention – direkt in den Lebenswelten (Settings) von Menschen, z.B. in Kitas oder Pflege. Also dort, wo sie leben, lernen, arbeiten oder betreut werden. Die Grundlage für dieses Engagement bilden gesetzliche Regelungen wie § 20a SGB V, § 5 SGB XI sowie der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.

Dieser Leitfaden gibt die Richtung vor: Maßnahmen sollen nicht nur zu einem gesundheitsfördernden Verhalten beitragen, sondern auch die Bedingungen vor Ort verbessern – also Strukturen schaffen, die Gesundheit im Alltag erleichtern. Qualität, Bedarf und Nachhaltigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.

Sie möchten Ihr Gesundheitsprojekt in Kita oder Pflege starten?

In der TK-Lebenswelten werden Gesundheitsthemen finanziell gefördert:

• Resilienz stärken
• Verhältnis- und Verhaltensprävention fördern
• Organisationsentwicklung gezielt voranbringen

Wir begleiten Ihr Projekt fachlich – von der Antragstellung, Planung bis zur Umsetzung.

Förderung / Kooperation mit TK Lebenswelten bei AfGM:
→ Pädagogische Fachberatung (Kita)
→ Organisationsentwicklung (in der Pflege)

Weitere Infos zu TK-Lebenswelten auf der TK Website:
↗ tk.de/lebenswelten