Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Teil des Arbeitsschutzes und unterstützt Organisationen dabei, psychische Belastungen im Arbeitsalltag systematisch zu erkennen und einzuordnen. Sie schafft eine strukturierte Grundlage, um Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten – rechtlich erforderlich, aber vor allem hilfreich für Führung, Teams und Organisationen im Wandel.

Was bedeutet eine Psychische Gefährdungsbeurteilung?

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG, Ziffer 6) dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Die Basis bildet eine Einschätzung der Arbeitsschutzbedingungen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gegebenenfalls erforderlich sind.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastungen im Arbeitsalltag

Psychische Belastungen entstehen durch die Bedingungen, unter denen Arbeit ausgeführt wird. Dazu zählen unter anderem Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Anforderungen an Aufmerksamkeit, Verantwortung oder Zeitdruck. Sie wirken im Arbeitsalltag auf alle Mitarbeitenden – unabhängig von Branche oder Tätigkeit.

Soziale und psychische Beanspruchungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie physische Gefährdungen. Damit wird die gesundheitliche Situation von Mitarbeitenden ergänzend zum klassischen Arbeitsschutzgesetz ganzheitlich betrachtet.

Nach der Norm DIN EN ISO 10075 beschreibt psychische Belastung „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zu kommen und psychisch auf ihn einwirken“. Abweichend vom Alltagsgebrauch wird der Begriff „Belastung“ als neutral verwendet.

Die psychische Beanspruchung beschreibt die individuelle und unmittelbare Auswirkung dieser Belastungen, etwa auf Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Denken und Fühlen. Diese Auswirkungen können kurzfristig sowohl anregend als auch beeinträchtigend sein.

Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Personen, sondern die Bedingungen, unter denen Arbeit stattfindet.

Handlungsfelder Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Warum ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für KMU und soziale Einrichtungen relevant?

Handlungsfelder psychischer Belastungen

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) benennt fünf zentrale Handlungsfelder, in denen psychische Belastungen im Arbeitsalltag entstehen können. Diese Handlungsfelder bilden eine wichtige Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung.

  1. Arbeitsorganisation:
    Arbeitsabläufe, Kommunikationsprozesse, Unternehmenskultur, Arbeitszeit etc.
  2. Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe:
    Qualifikation, Sinnhaftigkeit, Verantwortung, Handlungsspielräume etc.
  3. Neue Arbeitsformen: 
    Home-Office, befristete Arbeitsverträge, Springerpool etc.
  4. Soziale Beziehungen:
    Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.
  5. Arbeitsumgebung:
    Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung, Arbeitsmittel, physikalische und chemische Faktoren (Raumklima: Lärm, Geruch etc.)

Diese Handlungsfelder zeigen, an welchen Stellen Arbeitsbedingungen gezielt betrachtet und weiterentwickelt werden können.

Wie Organisationen die Gefährdungsbeurteilung nutzen können

Vorgehensweise in der Durchführung

In diesem Beratungsprozess ist es sinnvoll, die Arbeitsbedingungen gemeinsam mit den Mitarbeitenden zu betrachten und vorhandene Ressourcen zu nutzen.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgt in einem klar strukturierten Prozess. Die einzelnen Schritte können je nach Organisation angepasst und in bestehende Strukturen integriert werden.

Die 7 Schritte der Vorgehensweise zur Gefährdungsbeurteilung nach GDA Leitlinien

Damit die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsalltag wirksam und nachhaltig umgesetzt werden kann, sollte sie als klar strukturierter und wiederkehrender Prozess verstanden werden.

Entscheidend ist, dass sie an die konkreten Bedingungen der jeweiligen Organisation anschließt und nicht losgelöst vom Arbeitsalltag durchgeführt wird.

Psychische Belastungen entstehen dort, wo Arbeit organisiert und gestaltet wird. Deshalb wird die Gefährdungsbeurteilung als Workshop direkt mit den Mitarbeitenden durchgeführt.

Dieser partizipative Ansatz ermöglicht eine realistische Einschätzung der Arbeitsbedingungen und unterstützt die Akzeptanz und Mitwirkung im weiteren Prozess.

Bestehende Strukturen und Gremien – wie Betriebs- oder Personalrat bzw. die MAV (sofern vorhanden) – können sinnvoll in den Prozess eingebunden werden. Eine gute Vorbereitung, transparente Kommunikation sowie eine realistische Zeitplanung erleichtern die Umsetzung deutlich. Standardlösungen gibt es dabei nicht – jede Gefährdungsbeurteilung wird organisationsspezifisch ausgerichtet.

Die Verantwortung für Planung und Umsetzung liegt beim Arbeitgeber. Die Durchführung kann gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG an fachkundige Personen übertragen werden.

Sie möchten die psychische Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden umsetzen?

Als anerkannte Beraterin im Beratungspool der Unfallkasse Nord begleite ich die Durchführung als Workshop – strukturiert, praxisnah und anschlussfähig an Ihren Arbeitsalltag.

Weitere Informationen:

Unser Workshop orientiertes Vorgehen mit der WinWin-Box.
UK Nord – WinWin-Box Info ↗

Praxissammlung Maßnahmenideen zur Vermeidung einer Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit
UK Nord – Praxissammlung Massnahmeideen ↗

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) arbeitet im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche.
Website: www.gda-psyche.de ↗